MFK-Vorbereitung: Kosten, Ablauf und was die Garage machen darf
Das Aufgebot zur Fahrzeugprüfung flattert ins Haus und die Garage bietet gleich das Rundum-Paket an. Was davon brauchst du wirklich? Hier steht, was die MFK kostet, was die Garage übernehmen darf und wo du ohne Risiko sparen kannst.
Wann dein Auto an die MFK muss
Die periodische Fahrzeugprüfung führt das kantonale Strassenverkehrsamt durch. Personenwagen werden in der Regel zum ersten Mal nach 5 Jahren aufgeboten, das zweite Mal nach weiteren 3 Jahren und danach alle 2 Jahre. Das Aufgebot kommt automatisch. Termin verschieben ist meist online möglich, einfach nicht erscheinen kostet Gebühren.
Was rund um die MFK kostet
| Position | Üblicher Bereich | Hinweis |
|---|---|---|
| Prüfgebühr Strassenverkehrsamt | ca. CHF 60–100 | kantonal festgelegt, fällt immer an |
| Vorkontrolle in der Garage | CHF 100–300 | Durchsicht nach Prüfpunkten, ohne Reparaturen |
| Vorführen durch die Garage | CHF 100–250 | Fahrt und Wartezeit, kannst du selbst übernehmen |
| Typische Mängelbehebung | stark variabel | je nach Befund, Offerte immer aufschlüsseln lassen |
Richtwerte ohne Gewähr. Die Prüfgebühren unterscheiden sich je nach Kanton.
Die häufigsten Beanstandungen
- Beleuchtung: defekte Birnen, falsch eingestellte Scheinwerfer. Kannst du vorher selbst kontrollieren.
- Bremsen: Beläge und Scheiben unter Mindestmass, ungleiche Bremswirkung. Richtwerte dazu im Ratgeber Bremsen wechseln.
- Reifen: Profil unter 1,6 mm, Beschädigungen, gemischte Reifentypen auf einer Achse.
- Fahrwerk und Lenkung: ausgeschlagene Gelenke, defekte Stossdämpfer, undichte Manschetten.
- Sicht und Karosserie: Risse in der Frontscheibe im Sichtfeld, scharfe Kanten, Rost an tragenden Teilen.
Wo du sparen kannst
Der grösste Hebel ist das Vorführen in Eigenregie: Wagen reinigen, Beleuchtung und Reifen selbst kontrollieren, Termin selbst wahrnehmen. Die Vorführpauschale der Garage entfällt damit komplett.
Der zweite Hebel ist die Mängelbehebung. Nach einem Mängelbericht bist du unter Zeitdruck, und genau dann landen gern grosszügige Positionen auf der Offerte: Arbeiten «auf Vorrat», reine Originalteile, grosszügig gerundete Arbeitszeiten. Die Frist erlaubt fast immer, die Offerte in Ruhe zu vergleichen oder prüfen zu lassen, bevor du zusagst.
Häufige Fragen
Ja. Du darfst dein Fahrzeug selbst beim Strassenverkehrsamt vorführen und sparst damit die Vorführpauschale der Garage. Voraussetzung ist ein sauberes, technisch einwandfreies Auto. Bei einem gepflegten, jüngeren Fahrzeug ist das oft die günstigste Variante.
Die Prüfgebühr legt der Kanton fest. Für einen Personenwagen liegt sie meist bei rund CHF 60 bis 100. Sie fällt unabhängig davon an, ob du selbst vorführst oder die Garage damit beauftragst.
Du bekommst einen Mängelbericht und eine Frist, um die Beanstandungen zu beheben. Je nach Mangel reicht eine Bestätigung der Reparatur, oder das Fahrzeug muss nachgeprüft werden. Lass dir die Reparatur-Offerte vorher genau aufschlüsseln, gerade nach einem Mängelbericht wird gern grosszügig offeriert.
Bei älteren Fahrzeugen oder wenn du länger keinen Service gemacht hast, ja. Sie kostet meist CHF 100 bis 300 und verhindert eine kostenpflichtige Nachprüfung. Bei einem jungen, regelmässig gewarteten Auto kannst du sie dir in der Regel sparen.
Wie wir zu diesen Werten kommen
Unsere Richtwerte stammen aus Offerten, Kostenvoranschlägen und Schlussrechnungen von Garagen, Carrosserie- und Lackierbetrieben aus verschiedenen Sprachregionen der Schweiz. Wir werten sie anonymisiert aus, gruppieren sie nach Betriebsart und Region und vergleichen die verrechneten Arbeitszeiten mit den üblichen Herstellervorgaben. Daraus entstehen Spannen, keine Einzelpreise: Was eine konkrete Reparatur kostet, hängt immer vom Fahrzeug, vom Schadenumfang und vom Betrieb ab.
Wir aktualisieren die Spannen mehrmals jährlich und markieren den Stand oben auf dieser Seite. Wir verkaufen keine Reparaturen und vermitteln keine Betriebe. An der Höhe einer Offerte verdienen wir nichts.
Grenzen der Methode: Die Werte sind Orientierung, kein Gutachten und keine Rechtsberatung. Sie ersetzen weder eine Begutachtung vor Ort noch eine Expertise für ein Gerichts- oder Versicherungsverfahren.
Offizielle Quellen zum Weiterlesen
- Vereinigung der Strassenverkehrsämter asaDachorganisation der kantonalen Strassenverkehrsämter, mit Links zu allen Prüfstellen.
- Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41)Rechtsgrundlage für die technischen Anforderungen, die an der Prüfung kontrolliert werden.
- Bundesamt für Strassen ASTRA: FahrzeugeTechnische Anforderungen und Prüfpflichten für Strassenfahrzeuge in der Schweiz.
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